EKAJ – Hundetraining & Gassi-Service
Inhaber: Florian Klöß
Äußere Kemptener Str. 2
87452 Altusried
Telefon: 0177 6280474
E-Mail: florian@ekaj-dogs.de
Stand: 26. September 2026
1. Geltungsbereich
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen EKAJ – Inhaber Florian Klöß und seinen Kundinnen und Kunden über Leistungen in den Bereichen:
- mobilem Hundetraining,
- Einzeltraining,
- Beratung und Kennenlerntermine,
- gegebenenfalls Gruppentraining
- sowie Gassi- und Ausführservice.
1.2
Je nach vereinbarter Leistung gelten ergänzend die nachfolgenden besonderen Bestimmungen für den Gassi-Service beziehungsweise für das Hundetraining. Werden mehrere Leistungen vereinbart, gelten die jeweils einschlägigen besonderen Bestimmungen nebeneinander.
1.3
Individuelle Vereinbarungen zwischen EKAJ und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Vertragsschluss
Eine Anfrage des Kunden stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot und keinen Vertragsschluss dar.
Ein Vertrag zwischen EKAJ und dem Kunden kommt insbesondere zustande, wenn EKAJ
- eine Buchung oder einen Termin ausdrücklich bestätigt,
- mit dem Kunden einen Betreuungs- oder Trainingsvertrag abschließt oder
- auf Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung mit Zustimmung des Kunden mit der vereinbarten Leistung beginnt.
Der Kunde ist verpflichtet, EKAJ vor Vertragsschluss alle für die Durchführung der vereinbarten Leistung wesentlichen und ihm bekannten Informationen wahrheitsgemäß mitzuteilen. Hierzu zählen insbesondere Angaben zu gesundheitlichen Besonderheiten, Verhaltensauffälligkeiten, Unverträglichkeiten, Aggressionsverhalten, Beißvorfällen sowie sonstigen Umständen, die für die Betreuung oder das Training des Hundes von Bedeutung sein können.
Änderungen dieser Umstände, die nach Vertragsschluss eintreten, sind EKAJ unverzüglich mitzuteilen.
3. Allgemeine Pflichten des Kunden
3.1
Der Kunde informiert EKAJ insbesondere über:
- Erkrankungen und gesundheitliche Einschränkungen des Hundes,
- Schmerzen oder Verletzungen,
- Allergien,
- erforderliche Medikamente,
- ansteckende Erkrankungen,
- Parasitenbefall,
- Aggressionsverhalten,
- bekannte Beißvorfälle,
- Angst- und Fluchtverhalten,
- ausgeprägtes Jagdverhalten,
- Unverträglichkeiten gegenüber Menschen oder anderen Hunden
- sowie sonstige Besonderheiten, die für Training oder Betreuung relevant sind.
Änderungen sind EKAJ unverzüglich mitzuteilen.
3.2
Für den teilnehmenden beziehungsweise betreuten Hund muss während der gesamten Vertragsdauer eine gültige Hundehalter-Haftpflichtversicherung bestehen.
Der Kunde stellt sicher, dass der bestehende Versicherungsschutz die jeweils vereinbarte Nutzung beziehungsweise Betreuung nicht ausschließt. Ein Nachweis ist auf Verlangen vorzulegen.
3.3
Der Kunde bleibt auch während der Betreuung oder des Trainings Tierhalter im Sinne des § 833 BGB. Eine gesetzliche Haftung von EKAJ, insbesondere als Tieraufseher nach § 834 BGB, bleibt hiervon unberührt.
4. Hundetraining
4.1 Leistungsgegenstand
EKAJ bietet individuelles und alltagsorientiertes Hundetraining an. Die Trainingsleistung kann insbesondere umfassen:
- Erst- und Beratungsgespräche,
- Einzeltraining,
- mobiles Training im häuslichen Umfeld,
- Training im öffentlichen Raum,
- Begegnungs- und Alltagstraining,
- Leinenführigkeit,
- Rückruftraining,
- Orientierung am Menschen,
- Training bei unerwünschtem Verhalten
- sowie weitere individuell vereinbarte Trainingsinhalte.
Ort, Dauer und Inhalt der Trainingseinheit werden individuell vereinbart.
4.2 Kein Erfolg geschuldet
Gegenstand des Vertrags ist die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Trainings- und Beratungsleistung.
Der Erfolg des Hundetrainings hängt von einer Vielzahl individueller Faktoren ab, insbesondere von
- den individuellen Eigenschaften und dem Verhalten des Hundes,
- seiner Vorgeschichte und seinen bisherigen Lernerfahrungen,
- dem Verhalten, der Mitarbeit und der Umsetzung durch den Kunden,
- der Häufigkeit und Konsequenz der Umsetzung der im Training vermittelten Maßnahmen zwischen den Trainingsterminen sowie
- den jeweiligen äußeren Umständen und Umweltbedingungen.
EKAJ verpflichtet sich zur fachgerechten Erbringung der vereinbarten Trainingsleistung, nicht jedoch einen bestimmten oder dauerhaften Trainingserfolg.
4.3 Mitwirkung des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, während des Trainings den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten, soweit diese der sicheren und ordnungsgemäßen Durchführung des Trainings dienen.
Ist eine Übung für den Kunden oder Hund erkennbar nicht sicher durchführbar oder fühlt sich der Kunde mit einer Übung nicht wohl, ist dies dem Trainer unverzüglich mitzuteilen.
4.4 Trainingsort
Das Training kann insbesondere stattfinden:
- beim Kunden zuhause,
- auf öffentlichen Wegen und Plätzen,
- in Grünanlagen,
- im städtischen Umfeld,
- auf privaten Flächen mit entsprechender Berechtigung
- oder an einem anderen vereinbarten Trainingsort.
Der Kunde verpflichtet sich, örtliche Vorschriften und Anordnungen, insbesondere bestehende Leinenpflichten, zu beachten.
5. Teilnahmevoraussetzungen für das Hundetraining
5.1
Der Kunde ist verpflichtet, EKAJ vor Trainingsbeginn über alle sicherheitsrelevanten Verhaltensweisen des Hundes zu informieren. Dies gilt insbesondere für:
- Beißvorfälle,
- Drohverhalten,
- Aggression gegenüber Menschen,
- Aggression gegenüber Hunden,
- starke Leinenaggression,
- Fluchtverhalten,
- Jagdverhalten
- oder sonstige erhebliche Verhaltensauffälligkeiten.
5.2
EKAJ ist berechtigt, eine Trainingseinheit abzubrechen oder den Trainingsaufbau anzupassen, wenn eine sichere Durchführung nicht gewährleistet werden kann.
Ein Abbruch aus Sicherheitsgründen befreit den Kunden nicht automatisch von der Vergütungspflicht, sofern der Grund aus dem Verantwortungsbereich des Kunden oder Hundes stammt und EKAJ die Umstände vor Beginn nicht bekannt waren.
Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
5.3
Kranke Hunde oder Hunde mit ansteckenden Krankheiten dürfen grundsätzlich nicht an Trainingseinheiten mit anderen Hunden teilnehmen. Bei Einzeltraining ist EKAJ vorab über Erkrankungen zu informieren.
6. Begleitpersonen und Kinder
6.1
Begleitpersonen können nach vorheriger Abstimmung am Training teilnehmen. Der Kunde hat Begleitpersonen über die für das Training geltenden Sicherheitsregeln zu informieren.
6.2
Die Aufsichtspflicht für minderjährige Kinder, die Kunden oder andere Teilnehmer zum Training begleiten, verbleibt während des gesamten Trainings bei den Eltern beziehungsweise den sonstigen aufsichtspflichtigen Personen.
EKAJ übernimmt durch die Durchführung des Hundetrainings keine Beaufsichtigung oder Betreuung anwesender Kinder. Die gesetzlichen Pflichten und die Haftung von EKAJ im Zusammenhang mit der sicheren Durchführung des Hundetrainings bleiben hiervon unberührt.
6.3
EKAJ kann aus Sicherheitsgründen und zur ordnungsgemäßen Durchführung des Trainings verlangen, dass Kinder oder andere Begleitpersonen Abstand zum Trainingsgeschehen halten oder einzelne Übungen nicht begleiten.
7. Freilauf im Hundetraining
Das Ableinen eines Hundes erfolgt nur, wenn:
- der Kunde damit einverstanden ist,
- der Trainer die jeweilige Situation fachlich für geeignet hält,
- der Hund nach der bisherigen Einschätzung ausreichend kontrollierbar erscheint
- und keine gesetzlichen oder örtlichen Vorschriften entgegenstehen.
Auch wenn ein Trainer empfiehlt, den Hund für eine Trainingsübung abzuleinen, bleiben die gesetzlichen Verantwortlichkeiten der Beteiligten unberührt.
Der Kunde ist nicht verpflichtet, seinen Hund entgegen seiner eigenen Einschätzung abzuleinen. Der Trainer kann jederzeit verlangen, dass der Hund wieder angeleint wird.
8. Preise für Hundetraining
Die Vergütung richtet sich nach der bei Vertragsschluss vereinbarten beziehungsweise dem Kunden mitgeteilten Preisliste.
Soweit EKAJ die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen.
Gebuchte Pakete gelten für die jeweils darin vereinbarte Anzahl von Trainingseinheiten. Sofern für ein Paket eine Gültigkeitsdauer vereinbart wird, wird diese dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt.
9. Terminabsagen beim Hundetraining
9.1
Vereinbarte Einzeltermine können bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.
9.2
Bei einer Absage weniger als 48 Stunden, aber mindestens 24 Stunden vor dem Termin kann EKAJ 50 % der vereinbarten Vergütung als pauschalierten Ausfallersatz berechnen.
9.3
Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor Beginn oder bei Nichterscheinen kann EKAJ 80 % der vereinbarten Vergütung als pauschalierten Ausfallersatz berechnen.
9.4
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. EKAJ bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.
9.5
Muss EKAJ einen Trainingstermin absagen, wird ein Ersatztermin angeboten. Kann kein Ersatztermin vereinbart werden, werden bereits für diesen Termin geleistete Zahlungen erstattet beziehungsweise bei einem Paket nicht als verbrauchte Einheit angerechnet.
10. Gassi-Service
Der Gassi-Service umfasst grundsätzlich:
- Abholung des Hundes,
- Transport zum Spaziergebiet,
- Gruppenspaziergang,
- Rücktransport
- sowie Rückgabe am vereinbarten Ort.
Eine Ganztags-, Nacht- oder Urlaubsbetreuung ist nicht Bestandteil des regulären Angebots.
11. Voraussetzungen für den Gassi-Service
Der Hund muss die vor Aufnahme vereinbarten gesundheitlichen und verhaltensbezogenen Voraussetzungen erfüllen.
Hunde mit ansteckenden Erkrankungen oder akutem Parasitenbefall können nicht betreut werden. Läufige Hündinnen sind grundsätzlich von Gruppenspaziergängen ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
EKAJ kann einen Hund vorübergehend oder dauerhaft von der Gruppenbetreuung ausschließen, wenn eine sichere und tierschutzgerechte Betreuung des Hundes oder der übrigen Gruppe nicht gewährleistet werden kann.
12. Abholung, Transport und Rückgabe
EKAJ holt den Hund am vereinbarten Ort ab und bringt ihn nach der Betreuung zurück. Eine minutengenaue Abhol- oder Rückgabezeit wird nicht geschuldet, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Hunde werden mit geeigneten Sicherungssystemen beziehungsweise Transportboxen transportiert.
Nasse oder verschmutzte Hunde werden nach Möglichkeit grob abgetrocknet. Eine vollständige Reinigung oder Fellpflege ist nicht Bestandteil der Leistung.
13. Dauer und Durchführung der Gruppenspaziergänge
Die gemeinsame Spazierzeit beträgt grundsätzlich etwa 60 bis 90 Minuten.
Bei besonderen Umständen, insbesondere:
- starker Hitze,
- extremer Kälte,
- Sturm,
- Gewitter,
- Glätte,
- gesundheitlichen Auffälligkeiten
- oder vergleichbaren Gefahrenlagen
kann die Dauer zum Schutz der Hunde angemessen angepasst werden.
Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei einer erheblichen oder vollständigen Nichterbringung bleiben unberührt. Ein Anspruch auf eine dauerhaft unveränderte Gruppenzusammensetzung besteht nicht.
14. Freilauf im Gassi-Service
Ein Hund wird nur dann ohne Leine geführt, wenn:
- der Kunde dies ausdrücklich erlaubt hat,
- EKAJ den Hund hierfür als geeignet einschätzt,
- die jeweilige Situation einen Freilauf verantwortbar erscheinen lässt
- und örtliche beziehungsweise gesetzliche Vorschriften dies zulassen.
EKAJ ist jederzeit berechtigt, den Hund aus Sicherheitsgründen anzuleinen.
15. Tierärztliche Notfälle
Bei erheblichen gesundheitlichen Auffälligkeiten versucht EKAJ, den Kunden unverzüglich zu erreichen.
Ist der Kunde nicht rechtzeitig erreichbar und erscheint eine tierärztliche Behandlung zum Schutz des Hundes erforderlich, darf EKAJ den Hund einer geeigneten Tierarztpraxis oder Tierklinik vorstellen.
Die notwendigen tierärztlichen Kosten trägt grundsätzlich der Kunde. Dies gilt nicht, soweit EKAJ nach den gesetzlichen Vorschriften für die Ursache der Behandlungskosten verantwortlich ist.
Für einen notwendigen zusätzlichen Zeitaufwand kann EKAJ 30,00 € je angefangener Stunde berechnen. Die zusätzliche Vergütung entfällt, soweit der Tierarztbesuch aufgrund eines von EKAJ zu vertretenden Schadensereignisses erforderlich geworden ist.
16. Abo-Modell des Gassi-Services
Der regelmäßige Gassi-Service erfolgt grundsätzlich auf Basis eines monatlichen Abonnements mit fest vereinbarten Betreuungstagen.
Die Monatsgebühr dient sowohl der regelmäßigen Betreuung als auch der verbindlichen Reservierung des vereinbarten Betreuungsplatzes.
Kann der Hund an einem vereinbarten Betreuungstag aus einem Grund nicht teilnehmen, der dem Verantwortungsbereich des Kunden oder des Hundes zuzurechnen ist, bleibt der Vergütungsanspruch von EKAJ grundsätzlich bestehen.
Dies gilt insbesondere bei Urlaub oder sonstiger Abwesenheit des Kunden, Läufigkeit, Erkrankung des Hundes oder privaten Terminüberschneidungen.
Ersparte Aufwendungen sowie eine anderweitige Nutzung des freigewordenen Betreuungsplatzes werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.
17. Betriebsferien und Ausfälle
17.1
In der Kalkulation der monatlichen Vergütung sind jährlich bis zu sechs betriebsfreie Wochen von EKAJ berücksichtigt. Diese können insbesondere für Urlaub oder Fortbildungen genutzt werden. Planbare Betriebsferien werden möglichst frühzeitig mitgeteilt.
17.2
An gesetzlichen Feiertagen am jeweiligen Leistungsort findet grundsätzlich keine reguläre Betreuung statt. Diese Tage sind bei der Kalkulation der Monatsgebühr berücksichtigt.
17.3
Kann EKAJ einen vereinbarten Betreuungstermin außerhalb der bereits einkalkulierten Betriebsferien beziehungsweise Feiertage nicht erbringen und wird keine gleichwertige Ersatzleistung angeboten, erhält der Kunde eine entsprechende anteilige Gutschrift beziehungsweise Erstattung.
18. Zahlungsbedingungen
Die vereinbarte Monatsgebühr des Gassi-Services ist jeweils spätestens bis zum 3. Kalendertag des Monats fällig.
Trainingstermine und sonstige Einzelleistungen sind entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. EKAJ ist berechtigt, nach Eintritt des Zahlungsverzugs Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
19. Haftung
19.1 Allgemeine Haftung von EKAJ
EKAJ haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen,
- sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
19.2
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet EKAJ für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
19.3 Verantwortung des Tierhalters
Die gesetzliche Tierhalterhaftung des Kunden, insbesondere nach § 833 BGB, bleibt unberührt.
Verursacht der Hund Schäden an:
- anderen Menschen,
- anderen Hunden oder Tieren,
- Sachen,
- Fahrzeugen,
- Transportboxen,
- Trainingsausrüstung
- oder sonstigem Eigentum,
richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine eigene gesetzliche Verantwortlichkeit oder ein Mitverschulden von EKAJ bleibt unberührt.
19.4 Hundetraining
Während des Trainings führt und beaufsichtigt der Kunde seinen Hund grundsätzlich selbst, sofern die Führung nicht ausdrücklich vorübergehend durch EKAJ übernommen wird.
Der Kunde bleibt für die Beherrschung und Beaufsichtigung seines Hundes verantwortlich. Dies gilt auch dann, wenn eine bestimmte Trainingsübung auf Empfehlung oder Anleitung von EKAJ durchgeführt wird.
Eine gesetzliche Verantwortlichkeit von EKAJ für fehlerhafte Trainingsanweisungen, schuldhafte Pflichtverletzungen oder sonstiges eigenes Verschulden wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
19.5 Übernahme des Hundes durch EKAJ
Übernimmt EKAJ während einer Trainingseinheit oder im Rahmen des Gassi-Services vorübergehend die Führung oder Aufsicht über den Hund, gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Eine mögliche Verantwortlichkeit von EKAJ als Tieraufseher gemäß § 834 BGB bleibt hiervon unberührt.
19.6 Typische Risiken
Sowohl beim Hundetraining als auch beim Gassi-Service bestehen trotz sorgfältiger Durchführung typische und nicht vollständig vermeidbare Risiken. Hierzu können insbesondere gehören:
- Verletzungen beim Spielen oder Laufen,
- Auseinandersetzungen zwischen Hunden,
- Zecken- oder Insektenstiche,
- Verschmutzungen,
- Stolpern oder Stürze
- sowie andere typische Risiken beim Umgang mit Hunden und beim Aufenthalt im Freien.
Eine Haftung von EKAJ besteht insoweit nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der vorstehenden Regelungen.
19.7 Begleitpersonen
Die Aufsichtspflicht für minderjährige Kinder, die Kunden oder andere Teilnehmer zum Training begleiten, verbleibt während des gesamten Trainings bei den Eltern beziehungsweise den sonstigen aufsichtspflichtigen Personen.
EKAJ übernimmt durch die Durchführung des Hundetrainings keine Beaufsichtigung oder Betreuung anwesender Kinder. Die gesetzlichen Pflichten und die Haftung von EKAJ im Zusammenhang mit der sicheren Durchführung des Hundetrainings bleiben hiervon unberührt.
19.8 Mitgebrachte Gegenstände
Für vom Kunden mitgebrachte oder EKAJ überlassene Gegenstände, insbesondere Leinen, Geschirre, Halsbänder, Bekleidung und sonstiges Zubehör, gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Von der Mitgabe nicht erforderlicher Wertgegenstände wird abgeraten.
20. Schlüssel und Wohnungszugang
Überlassene Schlüssel und Zugangsinformationen werden ausschließlich zur Erfüllung der vereinbarten Leistung verwendet. EKAJ verpflichtet sich zu einer sorgfältigen Aufbewahrung.
Für Verlust, Beschädigung oder daraus resultierende Schäden gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
21. Vertragslaufzeit und Kündigung beim Gassi-Service
Soweit ein Abonnement vereinbart wurde, gelten die im Betreuungsvertrag festgelegte Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsregelung.
Nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit und Verlängerung auf unbestimmte Zeit kann der Vertrag mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden.
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
22. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden Datenschutzvorschriften und der aktuellen Datenschutzerklärung von EKAJ verarbeitet.
Eine Weitergabe beziehungsweise Verarbeitung durch Dritte erfolgt nur, soweit:
- dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist,
- eine gesetzliche Verpflichtung besteht,
- eine entsprechende Rechtsgrundlage vorliegt
- oder der Kunde wirksam eingewilligt hat.
23. Fotos und Videoaufnahmen
Fotos oder Videoaufnahmen von Kunden beziehungsweise Begleitpersonen werden nicht allein aufgrund dieser AGB für Werbezwecke freigegeben.
Soweit für Website, Social Media oder Werbung eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt. Eine solche Einwilligung ist freiwillig und nicht Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistungen von EKAJ.
Eine datenschutzrechtliche Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
24. Widerrufsrecht
Wird ein Vertrag mit einem Verbraucher im Fernabsatz, beispielsweise über Internet, E-Mail oder Telefon, oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen.
Soll EKAJ auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bereits vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung beginnen, gelten die gesetzlichen Voraussetzungen für einen vorzeitigen Leistungsbeginn und einen gegebenenfalls zu zahlenden Wertersatz.
25. Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen vorformulierten Vertragsbedingungen und den AGB.
Änderungen und Ergänzungen erfolgen zu Nachweiszwecken in Textform.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen grundsätzlich wirksam.
Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
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